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| Funktion: | Schutzschirm für das gesamte Gesicht durch großes Visier |
|---|---|
| Material: | Acetat und Polycarbonat |
| Sichtscheibentönung: | klar |
| Empfohlene Branchen: | • Landwirtschaft • Chemie • Forstwirtschaft • Stahl und Metall |
| Schutzbrillentyp: | Gesichtsschutzschirm |
| Helmschalenfarbe: | schwarz |
| EG-Kategorie PSA: | II |
| Normen: | • EN 169 / EN 170 (EU-Normen) • 89/686/EWG (EU Richtlinien) • ISO 9001 / 2000 (Quality Assurance) |
| Sichtscheibenbeschichtung: | unbeschichtet und beschlagfrei |
| Risiken: | • Abrieb • Luftpartikel • Biogefährdung • Chemikalien • Gas/ Dämpfe und Rauch • Stoßfestigkeit • Spritzen |
Der Einsatz von Schutzmasken am Arbeitsplatz
Nur
die konsequente Verwendung des korrekten Atemschutzes hilft, eine
Gesundheitsschädigung durch Schadstoffe in der Atemluft in Form von
Partikeln, Aerosolen, Dämpfen und Gasen zu vermeiden. Halbmasken
umschliessen Mund und Nase und
sind als Form- oder Faltmasken erhältlich.
Für eine noch bessere Schutzwirkung mit
zusätzlichem Augenschutz empfiehlt sich
der Einsatz von Vollmasken.
Wir informieren Sie gern über unsere Produkte!
Partikelfiltrierende Halbmasken sind Atemschutzgeräte gemäß DIN EN 149. Ihre Verwendung unterliegt der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit.
Filtrierende Halbmasken mit Ventilen, gegen Gase oder gegen Gase und Partikeln. Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung; EN 405:2001+A1:2009. Es gibt 3 Verwendungsklassen der Filter zum Schutz gegen Gase/ Dämpfe.
Partikelfiltrierende Halbmasken zum Schutz gegen feste Feinstäube und flüssige Aerosole. Diese werden unterteilt in 3 Schutzklassen: FFP1, FFP2 und FFP3. Jede Maske, die für mehr als eine Arbeitsschicht eingesetzt wird, muss mit „D" (D: Prüfung mit Dolomitstaub) gekennzeichnet sein.
| MAK* | Schutz gegen Partikel/ Stäube/ Aerosole | Schutz gegen Dämpfe/ Gase | |
|---|---|---|---|
| Klasse 1 | bis zum 4-fachen Wert |
gegen große feste Partikel ohne spezielle Toxiität (FFP 1) | für einen Volumengehalt an Gas unter 0,1% (Filter) |
| Klasse 2 | bis zum 10-fachen Wert |
gegen feste und/ oder flüssige Aerosole, die als gefährlich oder irritierend gelten (FFP 2) | für einen Volumengehalt an Gas zwischen 0,1% und 0,5% (Filter) |
| Klasse 3 | bis zum 30-fachen Wert |
gegen toxische, feste und/oder flüssige Aerosole (FFP 3) | für einen Volumengehalt an Gas zwischen 0,5% und 1% (große Filter, am Gürtel zu tragen) |
*MAK ist die Abkürzung für maximale Arbeitsplatzkonzentration. Der MAK-Wert gibt die höchstzulässige Konzentration eines giftigen Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz an.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Recherche für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen können.