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| Artikelname | Art.Nr. | Kurzbeschreibung | VE | EUR je VE | Bestellen |
|---|---|---|---|---|---|
| HOWARD LEIGHT PerCap SNR 24 | 183970 | 1 x 10 Stück |
33,60 € (netto) 39,98 € (brutto) |
||
| Ersatzstöpsel für HOWARD LEIGHT PerCap | 183971 | Ersatzstöpsel | 1 x 10 Paar |
13,13 € (netto) 15,62 € (brutto) |


| Verwendbarkeit | Arbeitsplatz mit wechselndem Lärmaufkommen |
|---|---|
| Farbe | schwarz und orange |
| Normen und Gütesiegel | EN 352-2:2002, 89/686/EEC |
| Material | Polyurethanschaum (Polster). Kunststoff (Bügel) |
| Einsatzumfeld | bis zu einer Frequenz von 24 dB |
| Größe | einheitlich |
| technische Beschreibung | SNR (dB) 24 |
| Form | Schaumstöpselaufsatz austauschbar, faltbarer Bügel, mehrere mögliche Tragepositionen |
| EG-Kategorie PSA | II |
| Besonderheiten | Faltbare Bügel, mehrere Tragepositionen möglich, Stöpselaufsätze wasch- und austauschbar |
Lärmbelastung am Arbeitsplatz
Ab einer Lärmbelästigung von 85 db (A) ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben. Der SNR-Wert (Single
Number Rating) als durchschnittlicher Dämmwert gibt an,
um wieviel dB (A) der Schallpegel durch den ent-
sprechenden Gehörschutz reduziert wird. Besonders
hohe Dämmwerte werden durch die Kombination
mit einem Kapselgehörschutz erreicht.
Lassen Sie sich beraten!
Jeder unter Lärmeinwirkung Beschäftigte sollte aus hygienischen Gründen einen eigenen Gehörschutz besitzen.
Als Gehörschützer werden nach DIN 352 Teil 1 und 2 Kapselgehörschützer und Gehörschutzstöpsel unterschieden.
Hinsichtlich der durch sie erreichten Schalldämmung sind beide Arten im Grunde gleichwertig; es gibt sowohl Kapselgehörschützer als auch Gehörschutzstöpsel mit verhältnismäßig hoher oder niedriger Schalldämmung, wobei letztere bei tiefen Frequenzen in der Regel eine geringfügig höhere Lärmschutzwirkung aufweisen.
Während Gehörschutzstöpsel in der Regel bei tiefen Frequenzen eine höhere Lärmschutzwirkung aufweisen, ist die Schalldämmung bei Kapselgehörschützern bei hohen Frequenzen wirksamer, sodass Sprache trotz der Lärmdämmung weitgehend verständlich bleibt.
Bei der Frage nach der Auswahl einer Gehörschutzart sollten Sie sich vor allem nach Ihrer Arbeitssituation und -umgebung richten.
Nach DIN EN 352 muss jedem Gehörschützer eine Information über funktionsgerechte Benutzung, (bei Mehrwegprodukten) die hygienisch einwandfreie Reinigung oder Desinfektion und die technischen Daten, wie Schalldämmung und Größenangaben, beiliegen. Außerdem ist der Gehörschutz nach dieser Norm wie folgt zu kennzeichnen: - Hersteller oder Handelsmarke, - Modellbezeichnung, - Nummern der europäischen Norm, - Hinweis zum Einsetzen und zur Anwendung, - CE-Kennzeichnung.
Der § 15 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Unternehmer zunächst, den Schallpegel in Arbeitsräumen so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Maximal darf der Beurteilungspegel* am Arbeitsplatz in Arbeits- und Sozialräumen betragen:
| 55 dB (A) | bei überwiegend geistigen Tätigkeiten und in Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitätsräumen, |
| 70 dB (A) | bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und vergleichbarenTätigkeiten, |
| 85 dB (A) |
bei allen sonstigen Tätigkeiten; soweit dieser Beurteilungspegel nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarer Weise nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden. |
* Der Beurteilungspegel ist der Pegel eines achtstündigen konstanten Geräusches oder,
bei zeitlich schwankendem Pegel, der diesem gleichgesetzte Pegel (UVV Lärm, BGV B 3)
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir trotz sorgfältiger Recherche für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernehmen können.